Die menschliche Arbeitskraft genießt den Schutz des Staates. Jeder hat nach seinen Fähigkeiten ein Recht auf Arbeit und unbeschadet seiner persönlichen Freiheit die Pflicht zur Arbeit.
Artikel 45 der Saarländischen Landesverfassung.
Die menschliche Arbeitskraft genießt den Schutz des Staates. Jeder hat nach seinen Fähigkeiten ein Recht auf Arbeit und unbeschadet seiner persönlichen Freiheit die Pflicht zur Arbeit.
Artikel 45 der Saarländischen Landesverfassung.