Auf insgesamt 5.971 kleine Anfragen an die spanische Regierung brachte es der Abgeordnete und stellvertretende Fraktionssprecher seiner Partei, des Partido Popular, Ignacio Gíl Lázaro in zwei Jahren, berichtet El Pais. Er zeichnet damit für 34 % sämtlicher Anfragen verantwortlich und zeigt sich auch von den Klagen der Regierung, sie komme wegen seiner Fragen bald zu nichts anderem mehr, ja ganze Verwaltungsabteilungen seien mit seinem Wissensdurst beschäftigt, unbeeindruckt. Ein Beispiel, das auch bei uns Schule machen könnte? Wohl eher nicht.
Zwar sind einzelne Bundestagsabgeordnete gem. § 105 GO BT berechtigt, Anfragen an die Bundesregierung zu richten, allerdings ist die Anzahl in den diesbezüglichen Richtlinien (Anlage 4 GO BT) für mündliche Anfragen auf zwei, für schriftliche auf vier pro Woche begrenzt.
Oktober 12, 2006 um 5:27 |
Das klingt so, als ob die Geschäftsordnung im spanischen Parlament es vorsieht, dass Anfragen über die Fraktion gestellt werden.
Oktober 14, 2006 um 11:56 |
Eben scheinbar nicht. In Deutschland dagegen können Fraktionen oder fünf Prozent der Abgeordneten soviel fragen, wie sie wollen. Nur macht das wahrscheinlich keiner, weil man in der Masse der Abgeordneten nicht so schnell „berühmt“ wird wie Senor Lazaro.