Archiv für Oktober 2006

Jura-Einführungswoche an der Uni Köln

Oktober 11, 2006

Am Montag beginnt nicht nur die Vorlesungszeit im neuen Semester, sondern auch die sogenannte „Einführungswoche“ der juristischen Fakultät.

Die stellt regelmäßig die erste Berührung mit dem Studium von offizieller Seite her dar (Wenn man die Fachschaft, die meist schon etwas vorher Veranstaltungen anbietet, davon mal ausklammert) und wird vom Dekanat vollmundig als „Vermittlung von Grundlagenkenntnissen und Methoden“ für das Jurastudium angekündigt, zweideutige Formulierungen im kommentierten Vorlesungsverzeichnis erwecken gar den Eindruck, ohne hellwaches mitschreiben wird man direkt wieder rausgeschmissen.

Vorweg: Grundsätzlich ist jeder einzelne Vortrag sinnvoll und interessant, bei der Flut an neuen Informationen schadet es nicht, manches zwei- oder dreimal zu hören. Und letztlich will man ja auch wissen, wer außer einem selbst denn noch alles Jura studiert. Allerdings soll es dem einen oder anderen auch gelungen sein, ohne den Besuch der Einführungswoche ins Studium zu finden. Also, alles halb so wild…

Los geht es mit der Begrüßung durch den Rektor zu nachtschlafener Zeit (9 Uhr), zum einen empfehlenswert um die Aula mal in ihrer ganzen ungeteilten Pracht zu sehen, zum anderen um die Freikarten abzugreifen, die regelmäßig für Haie und FC verteilt werden. (mehr…)

Wer englischsprachige Blawgs sucht…

Oktober 11, 2006

Wird hier fündig.

BGB AT

Oktober 10, 2006

Verkäufer: Macht dann 2 Euro, der Schokoriegel.
Kunde (kauend): Da steht aber 1,50.
V: Dann ist der Preis falsch.
K: Ich zahl aber nur 1,50.
V: Aber der kostet 2 Euro.
K: Nö.
V: Ja soll ich jetzt die Fünfzig Cent aus eigener Tasche bezahlen oder was?
K: Ja.
V: …
K: Und?
V: Okay, okay. Also, 1,50 dann.
K: Ne, schon okay. Das wollte ich nur hören. Hier, 2 Euro.

????

Google-Suche des Tages

Oktober 10, 2006

„Krankenversischerung“

Guckst Du hier.

Billiges Ermessen? Billige Ausrede!

Oktober 2, 2006

Mit das unberechtigteste Vorurteil gegenüber Jurastudenten und Juristen ist, Jura sei unkreativ. Dabei gibt es wohl kaum einen Beruf (mit Ausnahme vielleicht vom Job des Journalisten bei der BILDenden Presse) der einen kreativeren Umgang mit anerkannten Tatsachen ermöglicht. Beispiel gefällig?

In den §§ 315 ff. BGB ist der Fall geregelt, in dem einer Partei oder einem Dritten das Recht zusteht, den Inhalt einer Leistung in einem Schuldverhältnis zu bestimmen. Schulbeispiel ist etwa die Klausel „Preis freibleibend“ im Kaufvertrag über ein Auto, das erst noch entwickelt werden soll. Wenn über den Kaufpreis nichts weiteres bestimmt ist, ist dieser von der bestimmenden Partei nach „billigem Ermessen“ zu bestimmen.

Allerdings kommt das Billige Ermessen auch bei anderen Konstellationen zum Zuge:

In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass Tarife von solchen Unternehmen, die
Leistungen der Daseinsvorsorge im Wege von privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnissen anbieten
und auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, grundsätzlich der
Billigkeitskontrolle von § 315 BGB unterliegen.

(Quelle)

§ 315 BGB ist deshalb in Zeiten steigender Gaspreise zum Shooting-Star all derer geworden, die sich gegen die ständigen Preiserhöhungen der Anbieter wehren wollen.

Nun ist die Frage, ob und inwieweit § 315 BGB überhaupt wirklich eine Anwendung findet, eine sehr umfangreiche, wobei sich eine Vielzahl von Argumenten für das Für und Wider finden lässt. Eines, das im Spiegel von letzter Woche in einem Interview mit dem Kartellamtschef Ulf Böge zu finden war, hat mich ob seiner Kreativität und Spitzfindigkeit (um nicht zu sagen Unverschämtheit) wirklich beeindruckt:

So haben die Anwälte eines großen Energieversorgers behauptet, dass Gaslieferung zwar eine Daseinsvorsorge sei, die Kunden jedoch keinesfalls auf die Leistung des Gaslieferanten angewiesen sind:

Sie suggerieren, es bestehe schon deshalb ein Wettbewerb und kein Monopol. weil jeder den Energieträger wechseln könne.

Alles klar, so eine Umstellung von Gas auf Öl oder ähnliches ist ja schnell gemacht! Heizen kann man doch mit allem. Das müssen Anwälte, die derart viel heiße Luft produzieren, am besten wissen.