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	<title>Kommentare zu: Der Fall Helmes: Was ist jetzt eigentlich los?</title>
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	<description>Weblog eines kölner Jurastudenten</description>
	<lastBuildDate>Sat, 04 Jul 2009 22:21:15 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Der Fall Helmes: Die nächste Runde &#171; Alles, was Recht ist&#8230;</title>
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		<dc:creator>Der Fall Helmes: Die nächste Runde &#171; Alles, was Recht ist&#8230;</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Mar 2007 09:46:30 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Die nächste&#160;Runde  Vor ungefähr einem Monat beschäftigte ich mich in diesem Weblog mit der Frage nach der verbandsrechtlichen Wirksamkeit des Vertrages zwischen Bayer Leverkusen und em Spieler Patrick [...]</description>
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		<title>Von: justitiacolonia</title>
		<link>http://alleswasrechtist.wordpress.com/2007/02/13/der-fall-helmes-was-ist-jetzt-eigentlich-los/#comment-107</link>
		<dc:creator>justitiacolonia</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Feb 2007 13:40:11 +0000</pubDate>
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		<description>Eine Klage vor dem ArbG ist extrem unwahrscheinlich. Denn wen sollte Bayer Leverkusen denn dort verklagen? 

Vertragspartner ist allein der Spieler Helmes.  Bayer Leverkusen könnte also Patrick Helmes auf Vertragserfüllung bzw. ggf. Feststellung des Bestehen eines Arbeitsverhältnisses verklagen. Der wird erfreut sein und gerne ein Anerkenntnis abgeben. Eine Spielerlaubnis der DFL auf der Grundlage der bislang vorgelegten Verträge wird der Verein damit trotzdem nicht erhalten. Und als Platzwart wird der Verein Herrn Helmes kaum beschäftigen wollen.

Also wird Bayer nur gegen die DFL auf Erteilung der Spielerlaubnis klagen können. Damit tut sich der Verein aber selbst keinen Gefallen, und macht sich zum Buhmann der Liga.

Die wahrscheinlichste Variante wird also sein, daß die Angelegenheit die nächsten 10 1/2 Monate ruhen wird, und Helmes am 01.01.2008 den Vertrag mit Bayer Leverkusen nochmals unterschreiben wird - wenn er nicht bis dahin schon (mit Zustimmung des FC) zu einem professionellen geführten Verein gewechselt ist, oder seinen Vertrag beim FC verlängert hat.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Klage vor dem ArbG ist extrem unwahrscheinlich. Denn wen sollte Bayer Leverkusen denn dort verklagen? </p>
<p>Vertragspartner ist allein der Spieler Helmes.  Bayer Leverkusen könnte also Patrick Helmes auf Vertragserfüllung bzw. ggf. Feststellung des Bestehen eines Arbeitsverhältnisses verklagen. Der wird erfreut sein und gerne ein Anerkenntnis abgeben. Eine Spielerlaubnis der DFL auf der Grundlage der bislang vorgelegten Verträge wird der Verein damit trotzdem nicht erhalten. Und als Platzwart wird der Verein Herrn Helmes kaum beschäftigen wollen.</p>
<p>Also wird Bayer nur gegen die DFL auf Erteilung der Spielerlaubnis klagen können. Damit tut sich der Verein aber selbst keinen Gefallen, und macht sich zum Buhmann der Liga.</p>
<p>Die wahrscheinlichste Variante wird also sein, daß die Angelegenheit die nächsten 10 1/2 Monate ruhen wird, und Helmes am 01.01.2008 den Vertrag mit Bayer Leverkusen nochmals unterschreiben wird &#8211; wenn er nicht bis dahin schon (mit Zustimmung des FC) zu einem professionellen geführten Verein gewechselt ist, oder seinen Vertrag beim FC verlängert hat.</p>
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