Mit das unberechtigteste Vorurteil gegenüber Jurastudenten und Juristen ist, Jura sei unkreativ. Dabei gibt es wohl kaum einen Beruf (mit Ausnahme vielleicht vom Job des Journalisten bei der BILDenden Presse) der einen kreativeren Umgang mit anerkannten Tatsachen ermöglicht. Beispiel gefällig?
In den §§ 315 ff. BGB ist der Fall geregelt, in dem einer Partei oder einem Dritten das Recht zusteht, den Inhalt einer Leistung in einem Schuldverhältnis zu bestimmen. Schulbeispiel ist etwa die Klausel „Preis freibleibend“ im Kaufvertrag über ein Auto, das erst noch entwickelt werden soll. Wenn über den Kaufpreis nichts weiteres bestimmt ist, ist dieser von der bestimmenden Partei nach „billigem Ermessen“ zu bestimmen.
Allerdings kommt das Billige Ermessen auch bei anderen Konstellationen zum Zuge:
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass Tarife von solchen Unternehmen, die
Leistungen der Daseinsvorsorge im Wege von privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnissen anbieten
und auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, grundsätzlich der
Billigkeitskontrolle von § 315 BGB unterliegen.
(Quelle)
§ 315 BGB ist deshalb in Zeiten steigender Gaspreise zum Shooting-Star all derer geworden, die sich gegen die ständigen Preiserhöhungen der Anbieter wehren wollen.
Nun ist die Frage, ob und inwieweit § 315 BGB überhaupt wirklich eine Anwendung findet, eine sehr umfangreiche, wobei sich eine Vielzahl von Argumenten für das Für und Wider finden lässt. Eines, das im Spiegel von letzter Woche in einem Interview mit dem Kartellamtschef Ulf Böge zu finden war, hat mich ob seiner Kreativität und Spitzfindigkeit (um nicht zu sagen Unverschämtheit) wirklich beeindruckt:
So haben die Anwälte eines großen Energieversorgers behauptet, dass Gaslieferung zwar eine Daseinsvorsorge sei, die Kunden jedoch keinesfalls auf die Leistung des Gaslieferanten angewiesen sind:
Sie suggerieren, es bestehe schon deshalb ein Wettbewerb und kein Monopol. weil jeder den Energieträger wechseln könne.
Alles klar, so eine Umstellung von Gas auf Öl oder ähnliches ist ja schnell gemacht! Heizen kann man doch mit allem. Das müssen Anwälte, die derart viel heiße Luft produzieren, am besten wissen.