#1 von Roland am Januar 26, 2007 - 12:09 nachmittags
Hi,
sagmal, wie ist das eigentlich, wenn ein EInzelhändler es ablehnt mein offizielles 10 EUR Stück der Bundesbank anzunehmen? Er ist doch meines erachtens verpflichtet bis 100 EUR oder bei gemischten Zahlungen bis 50 EUR die Münzen anzunehmen (MünzG).
Streng genommen kann man Ihn doch dazu zwingen, oder? Fände ich mal ein interessantes Thema
Bin auf der Suche nach Infos zu Filesharing und modifizierte Unterlassungserklärung hier her geraten. Aber hier scheint ja nichts mehr los zu sein. Ich schau aber mal wieder vorbei.
#1 von Roland am Januar 26, 2007 - 12:09 nachmittags
Hi,
sagmal, wie ist das eigentlich, wenn ein EInzelhändler es ablehnt mein offizielles 10 EUR Stück der Bundesbank anzunehmen? Er ist doch meines erachtens verpflichtet bis 100 EUR oder bei gemischten Zahlungen bis 50 EUR die Münzen anzunehmen (MünzG).
Streng genommen kann man Ihn doch dazu zwingen, oder? Fände ich mal ein interessantes Thema
Gruß
#2 von Urheberrechtsverletzung am August 10, 2011 - 8:34 vormittags
Bin auf der Suche nach Infos zu Filesharing und modifizierte Unterlassungserklärung hier her geraten. Aber hier scheint ja nichts mehr los zu sein. Ich schau aber mal wieder vorbei.